Bewerbungskosten absetzen ist eine clevere Möglichkeit, bei der Jobsuche Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Doch welche Kosten kannst du wirklich ansetzen? Wie funktioniert das pauschale Absetzen? Und wie gibst du alles korrekt in der Steuererklärung an?
In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis absetzen– inklusive Tipps zur Fahrtkostenerstattung, Nachweisführung und den aktuellen Pauschalen. So nutzt du deine Steuererklärung optimal und sparst bares Geld.
Was sind Bewerbungskosten und warum kannst du sie absetzen?
Bewerbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Jobsuche entstehen. Das Finanzamt erkennt sie als Werbungskosten an, da sie beruflich veranlasst sind. Das Absetzen dieser Kosten mindert dein zu versteuerndes Einkommen und kann somit zu einer Steuerrückzahlung führen.
Typische Bewerbungskosten:
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Bewerbungsfotos
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Bewerbungsmappen
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Porto und Versandkosten
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Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
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Kosten für Kopien und Ausdrucke
Bewerbungskosten pauschal absetzen – wie funktioniert das?
Du kannst deine Bewerbungskosten 2025 pauschal mit bis zu 260 Euro geltend machen. Das bedeutet:
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Keine Belege erforderlich
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Einfacher Eintrag in der Steuererklärung
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Für alle Bewerbungen eines Jahres gültig
Vorteile der Pauschale:
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Weniger Aufwand bei der Steuererklärung
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Besonders sinnvoll, wenn Belege fehlen
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Schnelle Steuererstattung möglich
Alternativ: Wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, kannst du diese mit Nachweisen ansetzen.
Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis absetzen: Welche Kosten sind absetzbar?
| Kostenart | Beschreibung | Absetzbar pauschal oder mit Belegen? |
|---|---|---|
| Porto | Briefmarken für Bewerbungsschreiben | Pauschal oder mit Belegen |
| Bewerbungsfotos | Fotos für die Bewerbungsunterlagen | Pauschal oder mit Belegen |
| Bewerbungsmappen | Material für Bewerbungsmappen | Pauschal oder mit Belegen |
| Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen | Hin- und Rückfahrt (Auto/ÖPNV) | Nur mit Belegen |
| Kopier- und Druckkosten | Ausdruck von Bewerbungsunterlagen | Pauschal oder mit Belegen |
| Verpflegungsmehraufwand | Bei längeren Vorstellungsgesprächen | Nur mit Nachweis |
Wie weist du Bewerbungskosten dem Finanzamt nach?
Für die tatsächlichen Kosten musst du Nachweise vorlegen können. Hier ein Überblick:
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Quittungen und Belege: Porto, Fotos, Bewerbungsmappe
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Fahrtkosten: Fahrtenbuch oder Kilometerabrechnung (30 Cent pro Kilometer)
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ÖPNV-Tickets: Fahrkarten als Beleg
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Verpflegungsmehraufwand: Nachweise zu Dauer und Entfernung
Tipp: Wenn keine Belege vorhanden sind, nutze die Pauschale.
Kannst du Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen absetzen?
Ja! Fahrtkosten sind ein wichtiger Teil der bewerbungskosten und können folgendermaßen angesetzt werden:
| Verkehrsmittel | Absetzbare Kosten |
|---|---|
| Eigenes Auto | 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) |
| Öffentliche Verkehrsmittel | Nachweisbare Ticketkosten |
Achte darauf, dass du den genauen Kilometerstand dokumentierst, um den Betrag nachzuweisen.
Bewerbungskosten richtig in der Steuererklärung angeben
Bewerbungskosten trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Dabei gilt:
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Pauschale: Einfache Angabe im Feld für Werbungskosten
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Tatsächliche Kosten: Detaillierte Auflistung, Belege bereithalten
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Nur eine Methode anwenden: Pauschale oder tatsächliche Kosten, nicht beides
Gibt es Unterschiede bei Online-Bewerbungen und Bewerbung per Post?
| Art der Bewerbung | Absetzbare Kosten |
|---|---|
| Online-Bewerbung | Kosten für Internet, Druck, Bewerbungsmappe |
| Bewerbung per Post | Porto, Umschläge, Material für Bewerbungsmappe |
Bei Online-Bewerbungen entfallen Porto und Versandkosten, dafür sind Kosten für Internet und Druck relevant. Belege solltest du auch hier sammeln.
Was tun, wenn Bewerbungskosten vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt erstattet werden?
Erstattete Kosten mindern den absetzbaren Betrag:
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Beispiel: 100 Euro Bewerbungskosten, 50 Euro Erstattung → 50 Euro absetzbar
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Erstattung durch Bundesagentur für Arbeit oder Arbeitgeber angeben
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Steuerliche Doppelberücksichtigung vermeiden
Wie hoch ist die Pauschale für Bewerbungskosten 2025?
| Jahr | Pauschale für Bewerbungskosten |
|---|---|
| 2023 | 260 Euro |
| 2025 | 260 Euro |
Die Pauschale von 260 Euro entspricht ca. 10 bis 15 Euro pro Bewerbung, je nachdem, wie viele Bewerbungen du verschickt hast.
Fazit: Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis – So sparst du Zeit und Geld bei der Steuererklärung
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Bewerbungskosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
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Pauschal kannst du bis zu 260 Euro ohne Nachweis geltend machen.
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Tatsächliche Kosten mit Belegen (Porto, Fotos, Fahrtkosten) kannst du höher ansetzen.
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Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen kannst du mit 30 Cent pro Kilometer abrechnen.
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Erstattungen durch Arbeitgeber oder Arbeitsamt reduzieren den absetzbaren Betrag.
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Trage Bewerbungskosten korrekt in der Anlage N deiner Steuererklärung ein.
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Online- und Postbewerbungen unterscheiden sich bei den absetzbaren Kosten.
-
Sammle Quittungen und Belege, um die tatsächlichen Kosten nachweisen zu können.
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Nutze die Pauschale, wenn Belege fehlen oder Aufwand gespart werden soll.
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Beachte die aktuelle Pauschale von 260 Euro für das Steuerjahr 2025.
Mit diesen Tipps kannst du deine Bewerbungskosten 2025 einfach und effektiv in der Steuererklärung absetzen und so deine Steuerlast senken!
FAQ zur Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis – Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Welche Pauschalen kann ich ohne Nachweis in der Steuererklärung ansetzen?
Ohne Nachweise kannst du in der Steuererklärung folgende Pauschalen nutzen:
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Bewerbungskosten-Pauschale: Bis zu 260 Euro pro Jahr (für alle Bewerbungskosten zusammen)
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Werbungskosten-Pauschale: 1.200 Euro (Grundfreibetrag für Werbungskosten, z.B. für Arbeitnehmer)
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Fahrtkosten-Pauschale: 30 Cent pro Kilometer (für Fahrten zur Arbeit, jedoch meist mit Nachweis)
Diese Pauschalen gelten auch, wenn du keine einzelnen Belege einreichst. Besonders die Bewerbungskosten-Pauschale ist für Jobsuchende interessant, da sie die Kosten pauschal anerkennt.
Wie kann man Bewerbungskosten beim Finanzamt richtig nachweisen?
Um Bewerbungskosten korrekt nachzuweisen, solltest du folgende Dokumente sammeln und einreichen:
| Kostenart | Nachweisform |
|---|---|
| Porto | Quittungen oder Briefmarkenbelege |
| Bewerbungsfotos | Rechnung oder Zahlungsbeleg des Fotografen |
| Bewerbungsmappen | Kaufbelege für Material |
| Fahrtkosten | Fahrtenbuch, Tankquittungen oder Fahrkarten |
| Verpflegungsmehraufwand | Nachweise über Dauer und Entfernung des Vorstellungsgesprächs |
Tipp: Sammle alle Quittungen und Belege sorgfältig, um die tatsächlichen Kosten gegenüber dem Finanzamt zu belegen.
Was erkennt das Finanzamt ohne Nachweis bei Bewerbungskosten an?
Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt folgende Bewerbungskosten pauschal an:
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Pauschale von bis zu 260 Euro pro Kalenderjahr für Bewerbungskosten
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Pauschale deckt typische Aufwendungen ab wie:
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Porto für Bewerbungen per Post
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Kopier- und Druckkosten
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Bewerbungsfotos
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Material für Bewerbungsmappe
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Das bedeutet, auch wenn du keine Belege hast, kannst du diese Pauschale in der Steuererklärung geltend machen und erhältst dadurch eine Steuerentlastung.










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